03.2023 – Maschinen-Sicherheit

Wer in der Schweiz oder in der EU Maschinen inverkehr bringt ist verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.

Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung bestätigt, dass die Maschine nach dem Stand der Technik gebaut ist und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Das Konformitätsbewertungs-Verfahren besteht aus

  • Technischer Dokumentation der Maschine mit Verweise auf harmonisierte Normen
  • Risikobeurteilung
  • Betriebsanleitung mit entsprechenden Sicherheitshinweise

Mit einem durch die SIBE Schweiz zertifizierten CE-Fachmann in Maschinensicherheit verfügt Prodema Engineering über das Knowhow, eine Konformitätsbewertung durchführen zu können.